
Fahren ab 17 - Begleitetes FahrenAm 01.02.2006 startete das Land Berlin den Modellversuch " Begleitetes Fahren ab 17".Im Rahmen dieses Modellversuchsdarf eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE bereits ab dem 17. Geburtstag erteilt werden. Auflagen: Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer in Deutschland nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren. Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsene Begleiter einzutragen. Die Prüfungsbescheinigung ist mitzuführen. Die Prüfungsbescheinigung ist nur bis zu 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die Prüfungsbescheinigung auf Antrag in eine normale Fahrerlaubnis umgewandelt. Es ist also keine zweite Ausbildungsstufe oder zusätzliche Prüfung nötig. Sanktionen: bei Verstoß gegen die Auflagen: Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeldverfahren für alle Ordnungswidrigkeiten: es gelten jeweils die Sätze nach dem Bußgeld- und Punktekatalog Mindestalter: 17 Jahre Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt(LEA) 6 Monate vorher möglich Theorieprüfung 3 Monate vorher möglich Fahrprüfung 1 Monat vorher möglich - Aushändigung der Prüfungsbescheinigung am Tag des 17. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle. Vorbereitungsseminar in der Fahrschule: Es beinhaltet folgende Themen: Wir empfehlen, den Vorbereitungskurs etwa einen Monat vor der praktischen Prüfung des Fahrschülers zu besuchen. |
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