Motorrad - Führerscheinklassen A1, A begrenzt und A unbegrenzt
Führerschein Klasse A1 Fahrzeuge:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
e inerNennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Mindestalter: 16 Jahre

Führerschein Klasse A Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre

Führerschein Klasse A direkt Fahrzeuge:
Krafträder ohne Leistungs-
beschränkung
Mindestalter: 25 Jahre









 


Informationen Führerschein Klasse A1 ab 16 Jahren

Link Klasse MKlasse MLink Klasse A1Klasse A1Link Klasse AKlasse A begrenztLink Klasse A direktKlasse A unbegrenzt

Informationen Führerschein Klasse M ab 16 Jahren - Rollerführerschein

Führerscheinklasse M

  Die Klasse M ist der ideale Einstieg in die Mobilität. Diese Führer-
scheinklasse ist zwar auf 45 km/h beschränkt, aber dafür auch wesentlich preiswerter und einfacher in der Ausbildung als die
Klasse A1. Wer hauptsächlich innerorts fährt, für den ist die Klasse M die ideale Wahl.

Fahrzeuge:

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr
als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50ccm.

Mindestalter:
16 Jahre
Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt(LEA) 6 Monate vorher möglich.
Theorieprüfung 3 Monate vorher möglich.
Fahrprüfung 1 Monat vorher möglich - Aushändigung des Führerscheins am Tag des 16. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle

Theorie:
Grundstoff 12 Themen, Zusatzstoff 2 Themen

Praxis:
Bei der Klasse M gibt es keine Sonderfahrten. Die Anzahl der Übungsstunden richten sich nach den Fähigkeiten des Fahrschülers.
Dauer der Fahrprüfung : 30 Minuten