Motorrad - Führerscheinklassen A1, A begrenzt und A unbegrenzt
Informationen Motorradführerschein Klasse A1 Fahrzeuge:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Mindestalter: 16 Jahre

Informationen Motorradführerschein Klasse A1 Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre

Informationen Motorradführerschein Klasse A1 Fahrzeuge:
Krafträder ohne Leistungs-
beschränkung
Mindestalter: 25 Jahre









 


Informationen Motorradführerschein Klasse A1

Link Klasse MKlasse MLink Klasse A1Klasse A1Link Klasse AKlasse A begrenztLink Klasse A direktKlasse A unbegrenzt

Informationen Motorradführerschein Klasse A1
 

Führerscheinklasse A1



Fahrzeuge:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).

Führerschein Klasse B Führerschein Klasse B


Mindestalter:
16 Jahre
Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt(LEA) 6 Monate vorher möglich
Theorieprüfung 3 Monate vorher möglich
Fahrprüfung 1 Monat vorher möglich - Aushändigung des Führerscheins am Tag des 16. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle

Einschluss:
Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.

sonstiges:
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bleibt für die noch nicht Volljährigen auf 80 km/h beschränkt. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Vorteil gegenüber der Klasse M:
Mit dem Erhalt der Klasse A1 läuft bereits die Probezeit an.