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| Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. ![]() Mindestalter: 18 Jahre Anmeldung in der Fahrschule und beim Bürgeramt(LEA) 6 Monate vorher möglich Theorieprüfung 3 Monate vorher möglich Fahrprüfung 1 Monat vorher möglich - Aushändigung des Führerscheins am Tag des 16. Geburtstages durch die Behörde oder die Prüfstelle Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein. sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung. |




