Motorrad - Führerscheinklassen A1, A begrenzt und A unbegrenzt
Informationen Motorradführerschein Klasse A1 Fahrzeuge:
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und
e inerNennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Mindestalter: 16 Jahre

Informationen Motorradführerschein Klasse A1 Fahrzeuge:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von
mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Mindestalter: 18 Jahre

Informationen Motorradführerschein Klasse A1 Fahrzeuge:
Krafträder ohne Leistungs-
beschränkung
Mindestalter: 25 Jahre









 


Informationen Führerschein Klasse A direkt - A ungebrenzt

Link Führerschein Klasse MKlasse MLink Führerschein Klasse A1Klasse A1Link Führerschein Klasse A Klasse A begrenztLink Klasse A direktKlasse A unbegrenzt

Informationen Motorradführerschein Klasse A direkt

Führerscheinklasse A unbegrenzt

  Fahrzeuge:
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung

Informationen Führerschein Klasse A direkt - A ungebrenzt Informationen Führerschein Klasse A direkt - A ungebrenzt

Mindestalter:
für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt.

Vorraussetzungen für den Direkteinstieg:
Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg).
Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt.
Wer den Führerschein Klasse A beschränkt besitzt, dieser wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).  

Einschluss:
Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.

sonstiges:
Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.

Sonderfall:
Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.